Wichtiger Hinweis zum Betrieb! Fest- und Faserstoffe gehören nicht in die Kleinkläranlage. Was tun, wenn doch welche im Belebungsbecken sind?
Tauchmotorbelüfter in Kleinkläranlagen sind eine effiziente und leicht zu wartende Lösung für den Lufteintrag ins Belebungsbecken. Voraussetzung für einen sicheren Betrieb ist allerdings die Abscheidung von Feststoffen wie z.B. Fasern und Haaren in der Vorklärkammer. Durch Fehleinleitungen oder mangelnde Wartung kann es zu einem Übertreten solcher Stoffe in das Belebungsbecken kommen. Aufgewirbelt durch den Belüfterbetrieb, gelangen diese, zusammen mit dem eindringenden Wasser, nach dem Abschalten durch die Öffnungen des Propellers in das Ansauggehäuse und können so zur sog. Verzopfung und daraus resultierendem Schaden am Belüfter führen.
Durch den Einsatz einer am Ende des Ansaugschlauches angebrachten Lüftungsklappe wird dies wirksam verhindert. Der Effekt ist ähnlich wie bei einer Rückschlagklappe – kein Wasser mit aufwirbelten Fasern oder Haaren kann mehr in das Ansauggehäuse des Belüfters eindringen. Einfacher geht es nicht.
Zusätzlich können und sollten folgende Schutzeinrichtungen präventiv eingesetzt werden, damit Fest- und Faserstoffe erst gar nicht ins Belebungsbecken gelangen:
- Siebe in Waschbecken- und Duschausläufen, um Haare von vornherein aus dem Abwassersystem fernzuhalten.
- Grobstofffilter an den Ansaugrohren in den Vorklärbecken, um den Übertritt von Fest- und Faserstoffen in die Belebung zu verhindern bzw. zu minimieren. » Grobstofffilter, Art.-Nr.: 6400 0015
- Schwimmschlammsperren/Schutzeinrichtungen zum Ansaugschutz, um den Übertritt von Fest- und Faserstoffen in die Belebung zu verhindern bzw. zu minimieren. » z. B. Tauchwand/Ablaufschikane, Art.-Nr.: 7650 0103
Alle diese Maßnahmen verhindern den frühzeitigen Verschleiß von Aggregaten und erhöhen maßgeblich deren Lebensdauer. Bitte beachten Sie, dass unberechtigte Reklamationen zu weiteren Kosten führen können. Deshalb sorgen Sie vor und gehen Sie auf Nummer sicher!